Winterdienst in Heidelberg und Umgebung

Schneeräumung und Streudienst für Gehwege, Einfahrten, Treppen und Hauseingänge: Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht, dokumentiert, als Saisonvertrag oder nach Bedarf.

Gepflasterter Hof mit geschnittenen Formgehölzen

Die Räum- und Streupflicht liegt in Heidelberg und den umliegenden Gemeinden grundsätzlich bei den Grundstückseigentümern. Sie lässt sich vertraglich auf Mieter oder auf einen Dienstleister übertragen, sie verschwindet aber nicht. Wer nicht räumt und streut, haftet bei Stürzen und riskiert ein Bußgeld. Green Cuts übernimmt diese Pflicht als Winterdienst in Heidelberg und Umgebung: zuverlässig, früh und nachvollziehbar dokumentiert. Schneeräumung und Streudienst kommen dabei aus einer Hand, vom ersten Wintereinbruch bis zum Ende der Wintersaison.

Schneeräumung und Streudienst: Was wir übernehmen

  • Gehwege entlang des Grundstücks
  • Hauseingänge, Treppen und Zugänge zu Müllstandsflächen
  • Einfahrten, Stellplätze und Hoflächen
  • Streuen bei Glatteis mit Sand, Splitt oder Granulat
  • Einsammeln des Reststreuguts nach Saisonende
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Streumenge

Räum- und Streupflicht in Heidelberg: Zeiten, Streugut, Haftung

Als Faustregel gilt in Heidelberg werktags ein Zeitfenster ab dem frühen Morgen bis in den Abend, sonn- und feiertags mit späterem Beginn; bei anhaltendem Schneefall ist mehrfaches Räumen am Tag erforderlich. Maßgeblich ist die jeweils gültige Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde, die sich in Heidelberg, Dossenheim, Leimen oder Walldorf im Detail unterscheiden kann. Wir richten die Einsätze nach Ihrer Satzung aus und nennen Ihnen die konkreten Zeiten bei Vertragsschluss.

Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts untersagt und nur bei Eisregen oder besonderer Glätte zulässig. Wir arbeiten deshalb standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Das Reststreugut sammeln wir im Frühjahr wieder ein, ein Punkt, der gerne vergessen wird und ebenfalls zur Pflicht gehört.

Kommt es doch zu einem Sturz, ist die Dokumentation entscheidend. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Streumenge und übergeben das Protokoll am Saisonende, damit Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen belegen können, dass geräumt wurde.

Juristisch gehört der Winterdienst zur Verkehrssicherungspflicht. Anliegerinnen und Anlieger müssen die Begehbarkeit der Gehwege entlang ihres Grundstücks sicherstellen, und zwar nicht nur nach Schneefall, sondern auch bei Glätte durch überfrierende Nässe. Wird das versäumt und stürzt jemand, stehen neben dem Bußgeld der Gemeinde Schadensersatz und Schmerzensgeld im Raum. Ein beauftragter Winterdienst mit protokollierten Streuarbeiten ist deshalb vor allem eines: rechtliche Absicherung.

Einsatzbereit bei Schneefall und Glätte

Winterdienst besteht zu einem großen Teil aus Bereitschaft. Die eigentliche Arbeit beginnt damit, die Wetterprognose im Blick zu behalten und bei Schneefall, Eisregen oder überfrierender Nässe früh genug auf der Fläche zu stehen, damit die Verkehrssicherheit vor dem Berufsverkehr wiederhergestellt ist. Manche Anbieter rechnen diese Bereitschaft als eigene Pauschale ab. Bei unserem Saisonvertrag sind die nötigen Einsätze der Wintersaison in der Saisonpauschale enthalten; welche Flächen, Zufahrten und Zeitfenster genau abgedeckt sind, halten wir vor Vertragsschluss schriftlich fest.

Winterdienst in Heidelberg und der Rhein-Neckar-Region

Wir räumen und streuen in den Heidelberger Stadtteilen sowie in Leimen, Sandhausen, Dossenheim, Schriesheim, Eppelheim, Nußloch, Walldorf und Umgebung. Bevor wir ein Angebot machen, sehen wir uns Gehwege, Zufahrten und Hoflächen bei einer kostenlosen Besichtigung an, denn Gefälle, Belag und Zugänglichkeit bestimmen den Aufwand pro Einsatz weit stärker als die reine Quadratmeterzahl. Welche Orte wir sonst noch anfahren, steht auf der Seite zum Einzugsgebiet. Außerhalb der Wintersaison betreuen wir dieselben Grundstücke über die Gartenpflege und das Abo-System mit drei Terminen im Frühjahr und drei im Spätjahr.

Zwei Modelle für Ihren Winterdienst

Saisonvertrag

Für die Wintermonate, mit allen nötigen Einsätzen bei Schneefall und Glätte. Planbar, automatisch, ohne dass Sie anrufen müssen. Das Modell für Vermieter, Hausverwaltungen und alle, die sich nicht kümmern wollen.

Einzeleinsatz

Nach Anruf, für kleinere Flächen, einmaligen Bedarf oder Urlaubsabwesenheit. Abrechnung nach Einsatz.

Was kostet Winterdienst in Heidelberg?

LeistungRichtwert (unverbindlich)
Saisonpauschale, Gehweg Einfamilienhausca. 200 bis 450 € je Saison
Saisonpauschale, Mehrfamilienhaus mit Zugängenca. 450 bis 900 € je Saison
Einzeleinsatz, kleine Flächeca. 40 bis 90 €
Einsammeln des Reststreuguts im Frühjahrmeist in der Saisonpauschale enthalten

Alle genannten Preise sind unverbindliche, marktübliche Richtwerte (Stand 2026) inklusive Arbeitszeit, ohne Gewähr. Der tatsächliche Preis hängt von Größe, Zustand und Zugänglichkeit ab. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort.

Rechtzeitig anfragen: Wir planen die Saison im Herbst. Anfragen, die bis Mitte Oktober bei uns sind, können wir in aller Regel berücksichtigen; ab Wintereinbruch werden die Kapazitäten knapp.

Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde und Ihre vertragliche Situation.

Häufige Fragen

Was kostet Winterdienst in Heidelberg?

Als Richtwert liegt eine Saisonpauschale für den Gehweg eines Einfamilienhauses bei etwa 200 bis 450 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Zugängen höher. Einzeleinsätze rechnen wir ab etwa 40 bis 90 Euro ab. Den verbindlichen Preis nennen wir nach Ansicht der Fläche.

Wer ist zur Räumung verpflichtet, Eigentümer oder Mieter?

Grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Die Pflicht kann im Mietvertrag auf Mieter oder per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen werden. Die Überwachung bleibt beim Eigentümer. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.

Ab wann und bis wann muss geräumt werden?

Das regeln die Gemeinden unterschiedlich, typischerweise werktags ab dem frühen Morgen bis in den Abend, sonn- und feiertags mit späterem Beginn. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfaches Räumen nötig. Die konkreten Zeiten für Ihre Adresse legen wir im Vertrag fest.

Dürfen Sie Streusalz verwenden?

Auf Gehwegen ist Salz vielerorts untersagt und nur bei Eisregen oder besonderer Glätte zulässig. Wir arbeiten deshalb mit Sand, Splitt oder Granulat und sammeln den Restsplitt im Frühjahr wieder ein.

Was passiert, wenn jemand stürzt?

Dann ist entscheidend, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Streumenge und übergeben das Protokoll am Saisonende, damit Sie den Nachweis führen können.

Bis wann sollte ich für die kommende Saison anfragen?

Möglichst bis Mitte Oktober. Danach sind die Kapazitäten für die Wintermonate meist verplant.

Gibt es bei Ihnen eine Bereitschaftspauschale?

Im Saisonvertrag rechnen wir die Bereitschaft nicht gesondert ab, die nötigen Einsätze der Wintersaison sind in der Saisonpauschale enthalten. Was im Einzelnen abgedeckt ist, steht vor Vertragsschluss schriftlich fest.

Wie schnell sind Sie bei Schneefall vor Ort?

Eine Uhrzeit auf die Minute sagen wir niemandem zu, das hängt von der Wetterlage und der Zahl der betreuten Objekte ab. Im Vertrag legen wir die Zeitfenster nach der Satzung Ihrer Gemeinde fest, damit die Flächen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten geräumt und gestreut sind.

Gilt die Räumpflicht auch bei unbewohnten Grundstücken?

Ja. Die Verkehrssicherungspflicht hängt am Grundstück, nicht daran, ob jemand darin wohnt. Gerade bei leer stehenden Häusern und bei längerer Abwesenheit lohnt sich deshalb ein Saisonvertrag oder ein Einzeleinsatz auf Abruf.

Für welche Objekte eignet sich der Streudienst?

Für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen ebenso wie für Gewerbeobjekte mit Zufahrten, Stellplätzen und Wegen. Den Umfang legen wir nach der Besichtigung fest.

Verwandte Leistungen

Möchten Sie einen einzigartigen Garten?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an - wir beraten Sie gern unverbindlich.