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Winterdienst in Heidelberg und Umgebung

Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht für Gehwege, Einfahrten, Treppen und Hauseingänge. Mit dokumentierten Einsätzen, als Saisonvertrag oder nach Bedarf.

Die Räum- und Streupflicht liegt in Heidelberg und den umliegenden Gemeinden grundsätzlich bei den Grundstückseigentümern. Sie lässt sich vertraglich auf Mieter oder auf einen Dienstleister übertragen, sie verschwindet aber nicht. Wer nicht räumt und streut, haftet bei Stürzen und riskiert ein Bußgeld. Green Cuts übernimmt diese Pflicht als Winterdienst in Heidelberg und Umgebung: zuverlässig, früh und nachvollziehbar dokumentiert.

Was wir übernehmen

  • Gehwege entlang des Grundstücks
  • Hauseingänge, Treppen und Zugänge zu Müllstandsflächen
  • Einfahrten, Stellplätze und Hoflächen
  • Streuen bei Glatteis mit Sand, Splitt oder Granulat
  • Einsammeln des Reststreuguts nach Saisonende
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Uhrzeit und Streumenge

Zeiten, Streugut, Haftung

Als Faustregel gilt in Heidelberg werktags ein Zeitfenster ab dem frühen Morgen bis in den Abend, sonn- und feiertags mit späterem Beginn; bei anhaltendem Schneefall ist mehrfaches Räumen am Tag erforderlich. Maßgeblich ist die jeweils gültige Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde, die sich in Heidelberg, Dossenheim, Leimen oder Walldorf im Detail unterscheiden kann. Wir richten die Einsätze nach Ihrer Satzung aus und nennen Ihnen die konkreten Zeiten bei Vertragsschluss.

Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts untersagt und nur bei Eisregen oder besonderer Glatte zulässig. Wir arbeiten deshalb standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Das Reststreugut sammeln wir im Frühjahr wieder ein, ein Punkt, der gerne vergessen wird und ebenfalls zur Pflicht gehört.

Kommt es doch zu einem Sturz, ist die Dokumentation entscheidend. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Streumenge und übergeben das Protokoll am Saisonende, damit Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen belegen können, dass geräumt wurde.

Zwei Modelle

Saisonvertrag

Für die Wintermonate, mit allen nötigen Einsätzen bei Schneefall und Glatte. Planbar, automatisch, ohne dass Sie anrufen müssen. Das Modell für Vermieter, Hausverwaltungen und alle, die sich nicht kümmern wollen.

Einzeleinsatz

Nach Anruf, für kleinere Flächen, einmaligen Bedarf oder Urlaubsabwesenheit. Abrechnung nach Einsatz.

Was kostet Winterdienst?

LeistungRichtwert (unverbindlich)
Saisonpauschale, Gehweg Einfamilienhausca. 200 bis 450 € je Saison
Saisonpauschale, Mehrfamilienhaus mit Zugängenca. 450 bis 900 € je Saison
Einzeleinsatz, kleine Flächeca. 40 bis 90 €
Einsammeln des Reststreuguts im Frühjahrmeist in der Saisonpauschale enthalten

Alle genannten Preise sind unverbindliche, marktübliche Richtwerte (Stand 2026) inklusive Arbeitszeit, ohne Gewähr. Der tatsächliche Preis hängt von Größe, Zustand und Zugänglichkeit ab. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort.

Rechtzeitig anfragen: Wir planen die Saison im Herbst. Anfragen, die bis Mitte Oktober bei uns sind, können wir in aller Regel berücksichtigen; ab Wintereinbruch werden die Kapazitäten knapp.

Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde und Ihre vertragliche Situation.

Häufige Fragen

Was kostet Winterdienst in Heidelberg?

Als Richtwert liegt eine Saisonpauschale für den Gehweg eines Einfamilienhauses bei etwa 200 bis 450 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Zugängen höher. Einzeleinsätze rechnen wir ab etwa 40 bis 90 Euro ab. Den verbindlichen Preis nennen wir nach Ansicht der Fläche.

Wer ist zur Räumung verpflichtet, Eigentümer oder Mieter?

Grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Die Pflicht kann im Mietvertrag auf Mieter oder per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen werden. Die Überwachung bleibt beim Eigentümer. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.

Ab wann und bis wann muss geräumt werden?

Das regeln die Gemeinden unterschiedlich, typischerweise werktags ab dem frühen Morgen bis in den Abend, sonn- und feiertags mit späterem Beginn. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfaches Räumen nötig. Die konkreten Zeiten für Ihre Adresse legen wir im Vertrag fest.

Dürfen Sie Streusalz verwenden?

Auf Gehwegen ist Salz vielerorts untersagt und nur bei Eisregen oder besonderer Glatte zulässig. Wir arbeiten deshalb mit Sand, Splitt oder Granulat und sammeln den Restsplitt im Frühjahr wieder ein.

Was passiert, wenn jemand stürzt?

Dann ist entscheidend, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Streumenge und übergeben das Protokoll am Saisonende, damit Sie den Nachweis führen können.

Bis wann sollte ich für die kommende Saison anfragen?

Möglichst bis Mitte Oktober. Danach sind die Kapazitäten für die Wintermonate meist verplant.

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